Die häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht
Überstunden"Überstunden sind freiwillig" Wenn aus betrieblichen Gründen Mehrarbeit anfällt, kann der Chef Überstunden anordnen. Aber es gibt Grenzen. Mehr als zehn Stunden am Tag und 60 Stunden pro Woche (einschließlich Samstag) sind nach dem Arbeitszeitgesetz nicht erlaubt. Zeugnis"Das Zeugnis muss gut sein" Der Arbeitnehmer hat das Recht auf ein "wohlwollendes" Zeugnis. Die Unwahrheit braucht der Chef aber nicht zu schreiben. Wenn Sie in manchen Formulierungen unberechtigte Kritik sehen, können Sie sich beschweren und Nachbesserung verlangen. Urlaub"Ich kann Urlaub machen, wann ich will" Wenn es keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe (zum Beispiel Inventurzeit) gibt, dann darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht verweigern. Dennoch ist es die Pflicht des Angestellten, sich den Urlaub genehmigen zu lassen. Ansonsten riskiert er eine fristlose Kündigung. Arztbesuch"Für Arztbesuche bekomme ich frei" Das gilt nur, wenn die Untersuchung außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich ist. Gerade bei flexiblen Arbeitszeiten (Gleitzeit) sollten Sie vor oder nach der Arbeit zum Arzt gehen. Ausnahme: Bei einer akuten Verletzung oder starken Schmerzen ist ein Arztbesuch immer möglich. Krankheit"Bei Krankheit bin ich unkündbar" Im alten DDR−Recht gab es diese Regelung. Sie gilt jedoch heute nicht mehr. Sogar das Gegenteil ist richtig: Ein Arbeitgeber darf unter bestimmten Voraussetzungen wegen einer schlechten Gesundheitsprognose die Kündigung aussprechen. |
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